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Hätte ich nur vorgesorgt ...
Verfügungen dokumentieren eigenen Willen -
Registrierung gibt Sicherheit
Es ging ganz schnell. Plötzlich schoss ein Lieferwagen von links aus der Seitenstraße und Margit M. konnte sich an nichts mehr erinnern. Wochen später wird sie aus der Klinik entlassen. Doch ihr Mann Werner (49) muss bleiben. Mit schweren Kopfverletzungen wird er nur noch von Geräten am Leben gehalten, liegt seit dem Unfall im Koma. Die Ärzte wissen, dass er nie mehr aufwachen wird, doch den Medizinern sind die Hände gebunden. Margit muss seinem Leiden zusehen, ohne helfen zu können.
Mit einer Patientenverfügung hätte Werner M. selbst über sein Schicksal in einer solchen Situation entscheiden können. Mit Verfügungen kann jeder sicherstellen, dass er über sein Leben selbst bestimmen kann: Ärzte wissen, welcher Behandlung der Patient zustimmen würde oder ob er Organspender ist, Gerichte können den Wunsch-Betreuer einsetzen und Trauernde erfahren, wie der Verstorbene beigesetzt werden möchte.
Dazu ist es aber notwendig, dass die Verantwortlichen überhaupt von der Existenz und dem Inhalt einer Verfügung erfahren. Das Verfügungsregister der Deutschen Verfügungszentrale kann als einziges in Deutschland sämtliche Verfügungen registrieren und bei Bedarf Krankenhäusern und Gerichten rund um die Uhr online zugänglich machen. In die Online-Datenbank wird aufgenommen, ob eine Verfügung vorliegt, wo diese deponiert ist und wer beauftragt ist, entsprechende Auskünfte zu erteilen oder die Verfügung vorzulegen.
Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG wird von erfahrenen Fachanwälten betreut und bietet rechtssichere Formulare für: Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Trauerverfügungen. Ihre Servicenummer für persönliche Beratung lautet:
01805 - 16 15 16 oder per E-Mail: info@dvzag.de DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG, Königstraße 5a, 01097 Dresden. Im Internet: www.DVZAG.de
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